BEG-Bundesförderung für effiziente Gebäude

Seit dem 01.01.2024 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und unterstützt mit Zuschüssen von bis zu 70 % den Austausch alter fossiler Heizungen gegen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.

Wir informieren über die wichtigsten Inhalte.

Ihre Ansprechpartner

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

herr-frasch02

Johannes Frasch

Geschäftsführer

markus-wassmann-5874

Markus Waßmann

Geschäftsführer

1. Was ist die BEG?

Die BEG umfasst 4 Teilprogramme:

  1. Energetische Altbau-Sanierungen mit Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Gebäudeeffizienz (BEG EM)
  2. Energetische Sanierungen oder Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG)
  3. Energetische Sanierungen oder Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (BEG NWG)
  4. Klimafreundlicher Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG KfN)

BEG EM
Werden nur Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungsanlage oder Gebäudehülle) an bestehenden Gebäuden durchgeführt, die eine energetische Verbesserung nach sich ziehen, greift die BEG EM.

BEG WG und BEG NWG
Diese Förderung greift bei systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

BEG KfN
Hierbei wird beim der Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt.

2. Was wird gefördert?

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionszuschüsse erhältlich:

  • eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich
  • ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen,danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst auf 17% ab 1. Januar 2029.
  • sowie ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%

3. Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

4. Wie beantragt man die Förderung?

  • Die Antragsstellung für die neue Heizungsförderung (BEG EM) muss seit 01.01.2024 bei der KfW erfolgen.
  • Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), können sich ab sofort im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung

  • Ihr Fachunternehmen oder Ihre Expertin bzw. Ihr Experte für Energieeffizienz hat Ihr geplantes Vorhaben bereits geprüft und Ihnen liegt als Zusammenfassung das Dokument Bestätigung zum Antrag (BzA) vor.
  • Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag zu Ihrer neuen Heizung ist bereits abgeschlossen und enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Ausnahmeregelung: Bei bis zum 31.08.2024 begonnenen Vorhaben muss der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für den Einbau Ihrer Heizung keine Bedingung hinsichtlich der Erteilung einer Förderzusage durch die KfW enthalten.

Benötigte Unterlagen

  • Sie benötigen die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrem Fachunternehmen oder von Expertinnen und Experten für Energieeffizienz ausgehändigt.
  • Falls Sie den Einkommensbonus beantragen möchten: Zur Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen der Jahre 2021 und 2022.
  • Als Nachweis dafür, dass Sie absehbar mit der Umsetzung beginnen werden, benötigen Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag zu Ihrer Heizung als pdf-Dokument (Hinweis: die Datei darf nicht größer als 10 MB sein).

5. Wer unterstützt uns bei der Beantragung und bei Fragen?

Wir unterstützen Sie bei Fragen und der Durchführung der notwendigen Schritte und Maßnahmen und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Kostenlose Beratung hier anfordern!

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Firma (nur wenn relevant)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefon-Nr. (Pflichtfeld)

    Woran sind Sie interessiert?

    Ihre Nachricht

    ja, ich bin damit einverstanden, dass diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die Kälte Kurz GmbH gespeichert werden (Pflichtfeld). Infos siehe Datenschutzerklärung