BEG-Bundesförderung für effiziente Gebäude

Seit Jahresbeginn 2021 fördert die Bundesregierung mit der neu entstandenen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) u.a. die Installation von Klimaanlagen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit 20-35%.

Wir informieren über die wichtigsten Punkte und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

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Johannes Frasch

Geschäftsführer

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Markus Waßmann

Geschäftsführer

1. Was ist die BEG?

Die Anfang 2021 von der Bundesregierung beschlossene BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) soll die CO2 Emission im Gebäudesektor senken und so der Klimaerwärmung entgegenwirken.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und vereinfacht diese. Auch die Förderzuwendung wurde teilweise erhöht.

 

Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:

  1. Energetische Sanierungen oder Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG)
  2. Energetische Sanierungen oder Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (BEG NWG)
  3. Energetische Altbau-Sanierungen mit Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Gebäudeeffizienz (BEG EM)

Alle drei Programme sind wahlweise als einmaliger Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erhältlich.

2. Was wird gefördert?

Unter anderem wird der Einbau und Austausch oder die Optimierung folgender Anlagen finanziell unterstützt:

  • Wärmepumpen (z.B. auch Austausch Öl-Heizung)
  • Lüftungsanlagen
  • Klimaanlagen
    (Split- und Multisplit-Klimageräte können beim BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Förderbereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ als Wärmepumpen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese überwiegend zur Raumheizung eingesetzt werden – eine zusätzliche Klimatisierungsfunktion wird quasi „mitgefördert“.)

3. Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

4. Wie beantragt man die Förderung?

  • Prinzipiell erfolgt die Förderung online bei der BAFA.
  • Für die Antragstellung sollten Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Wichtig:
Der Antrag muss erfolgen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird oder Leistungen beauftragt werden.

  • Sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt wurde, steht es jedem frei, mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen oder das Ergebnis des Antrags abzuwarten.
  • Für manche Maßnahmen ist das Einbinden eines Energie-Effizienz-Experten vorgeschrieben.

5. Wer unterstützt uns bei der Beantragung und bei Fragen?

Wir unterstützen Sie bei Fragen und der Durchführung der notwendigen Schritte und Maßnahmen und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

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